Fahrgemeinschaft
Geschrieben von Peter • Sonntag, 11. September 2005 • Kategorie: Auto
Der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen BUK informierte in einer Meldung darüber, dass wenn Sie zur Arbeit mit einer Fahrgemeinschaft fahren, und die Mitglieder an unterschiedlichen Orten Arbeiten auch dann ein Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung bestehe wenn sich aufgrund der verschiedenen Betriebe Umwege ergeben. Die Regel sei natürlich auch für Schüler auf dem Schulweg oder Studenten auf dem Weg zur Uni oder von der Uni nach Hause anzuwenden.
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